2024 erfasste das kantonale Amt für ­Statistik (OCSTAT) 22’128 subventionierte Wohnungen, was rund 9 Prozent des gesamten Genfer Immobilien­bestands entspricht – rund halb so viele wie Anfang der 1980er-Jahre. Aus der Grafik (unten) geht hervor, dass die Anzahl sub­ventionierter Wohnungen dank ent­sprechender politischer Mass­nahmen nach dem Tiefst­wert 2016 wieder anstieg.

Genf kennt drei Kategorien von sub­ventionierten Wohnungen. Ihre Eigen­tümer erhalten staatliche Unterstützung, um sie zu Tarifen unterhalb der auf dem Markt üblichen zu vermieten.

  • Günstige Wohnungen (HBM = «Habitations Bon Marché») für Haushalte mit sehr bescheidenem Einkommen; der grösste Teil der Wohnungen ist im Besitz von öffentlich-­rechtlichen Immobilien­stiftungen (FIDP = «Fondations immobilières de droit public»)

  • Wohnungen mit moderaten Miet­zinsen (HLM = «Habitations à Loyer Modéré») für Haushalte, deren ­Einkommen eine bestimmte Ober­grenze nicht überschreiten

  • Gemischte Wohn­formen (HM = «Habitations Mixtes») für Haushalte, die gewisse Zulassungskriterien erfüllen müssen, um individuelle Sub­ventionen zu erhalten (im Gegen­satz zur ­ersten Wohnungs­form HBM, bei der die Eigen­tümer selbst unterstützt ­werden).

Diese drei Kategorien zeigen eine diametral entgegen­gesetzte Entwicklung: Während die früher sehr beliebte Kategorie mit moderaten Miet­zinsen HLM das Ende ihrer Lebens­dauer erreicht, erfahren im Gegen­satz dazu die gemischten Wohn­formen einen regelrechten Boom, insbesondere auch dank der Entwicklungs­gebiete. Der Vorteil dieses Modells: Die Sub­ventionen können ziel­gerichteter gesprochen werden, da sie direkt denjenigen Mietern zugutekommen, welche die Vergabe­­kriterien erfüllen (Einkommens­steuerklasse und Beschäftigungs­grad).

Zu diesen drei Kategorien kommt die «ZD LOC» genannte Form hinzu: Sie umfasst Wohnungen ohne Sub­ventionen, die in Entwicklungs­zonen vermietet werden müssen und deren Miet­zinsen ebenfalls staatlich kontrolliert sind.

Die zulässigen Höchs­tmieten werden gemäss einer Verwaltungs­praxis des kantonalen Amtes für Wohnungs­wesen und Flächennutzungs­planung (OCLPF = «Office cantonal du logement et de la planification foncière») definiert. Für Entwicklungs­zonen werden die Jahres­mietzinsen pro Zimmer und je nach Wohnungs­kategorie wie folgt festgelegt:

  • HBM: CHF 4500/Zimmer/Jahr

  • HLM/HM: CHF 5300/Zimmer/Jahr

  • ZD LOC: zwischen CHF 6150/Zimmer/Jahr und CHF 6800/Zimmer/Jahr je nach Höhe des investierten Eigenkapitals

  • Bei Gebäuden, die sehr hohe ­Energiestandards erfüllen, wird ein Zuschlag von CHF 40/Zimmer/Jahr gewährt (THPE = «très haute performance énergétique»)

Auf den ersten Blick scheint es so, dass das System seinen Zweck erfüllt und das Anbieten von Mietzinsen unter dem Marktpreis ermöglicht. Betrachten wir zum Beispiel eine 4-Zimmer-Wohnung (zwei Schlaf­zimmer, Küche und Wohn­zimmer) der Kategorie HM in einer Entwicklungs­zone: Der durch­schnittliche zulässige Höchst­mietzins bei Erst­vermietung betrüge CHF 1767 pro Monat (=4 × CHF 5300/12). Dagegen erreichte der Mietzins einer typgleichen Wohnung auf dem freien Markt je nach Lage ohne Weiteres CHF 2300 pro Monat oder mehr, was einer Differenz von mehr als 20 Prozent entspricht. Im Vergleich zur Kategorie HBM wäre der Unterschied noch grösser (fast 50 Prozent), während die Differenz gegenüber der Höchst­grenze bei ZD LOC geringer ausfiele (circa 5 Prozent).

Doch die staatliche Zielsetzung, in Ent­wicklungs­gebieten die Mietzinsen niedrig zu halten, verzerrt die Analyse. Der springende Punkt ist die gewählte Referenz­grösse. Weshalb werden Miet­zinse pro Zimmer statt pro Quadratmeter festgelegt? Als unveränderliche Mess­grösse stellt der Quadratmeter eine optimale Vergleichs­basis dar, was beim Zimmer als Referenz­grösse nicht der Fall ist. Obschon das allgemeine Gesetz zu Wohnraum und Mieter­schutz (LGL = «loi générale sur la location et la protection des locataires») Mindest­grössen für Wohnraum­­flächen vorsieht, unterscheiden sich Wohnungen in normalen Gebieten und solche, die in Entwicklungs­zonen gebaut wurden, erheblich. Im Übrigen sind die Mietflächen seit Einführung der Entwicklungs­gebiete immer kleiner geworden und nähern sich stetig dem vom LGL vorgeschriebenen Minimum an. Die Folgen davon sind besonders enge – teilweise schwer einzurichtende – Zimmer, kleine Wohn­zimmer mit offener Küche, viel zu wenig Stau­raum und minimal gestaltete Durchgänge. Die Wohnlichkeit subventionierter Wohnungen wird zunehmend der grösst­möglichen Nutzung des verfügbaren Raums geopfert; äusserst ungünstig konzipierte und unpraktische Raum­aufteilungen sind keine Selten­heit mehr.

Dies lässt sich am Beispiel der 4-Zimmer-Wohnung gut aufzeigen: Auf dem regulären Markt liegt die für diese Kategorie zulässige durch­schnittliche Miet­fläche bei rund 20 Quadrat­metern je Zimmer, insgesamt also 80 Quadrat­meter. Die Jahres­miete betrüge demnach CHF 345 pro Quadrat­meter. Im Fall einer su­bventionierten Wohn­fläche von 70 Quadrat­metern (Typ HM) – was noch nicht ganz dem Minimum gemäss LGL entspricht – käme die Referenz­miete auf CHF 303 pro Quadrat­meter, was einer Differenz von etwas mehr als 10 statt 20 Prozent entspricht. Und Miet­zinsen, die ursprünglich unter denjenigen des freien Marktes lagen (wie etwa bei der Kategorie ZD LOC), könnten so berechnet durchaus höher ausfallen.

Weiter gilt es zu berücksichtigen, dass die in Entwicklungs­zonen zulässigen Mieten einheitlich für den ganzen Kanton gelten. Es wird also nicht unter­schieden zwischen ländlichen, relativ dezentralen Wohn­lagen (Chancy, Avully) und Standorten, die viel näher an der Stadt liegen und demnach über bessere Anbindungen ans ÖV- und Strassen­netz verfügen (Petit-Saconnex, Lancy, Chêne-Bougeries). Je nach Lage kann der Mietzins bei einer 4-Zimmer-Wohnung gern mal um +/–20 Prozent variieren. So ist es möglich, dass sogenannt subventionierte Mieten höher ausfallen als diejenigen auf dem regulären Markt.

Wohnviertel Jean-Jacques Rigaud in der Gemeinde Chêne-Bougeries mit fünf  Wohngebäuden in einem Entwicklungsgebiet, darunter insbesondere ein ZD LOC, ein HM und eine Genossenschaft für Wohnraum zu moderaten Mietzinsen.

Darüber hinaus werden die Bau­kosten für Immobilien in Entwicklungs­zonen ebenfalls staatlich vor­geschrieben und bewegen sich zwischen CHF 625 pro Kubik­meter bei Wohnungen der Kategorie HBM und CHF 680 pro Kubikmeter bei ZD LOC (ohne Steuern und Neben­kosten gemäss SIA-Norm 116). Da diese extrem niedrigen Ober­grenzen seit vielen Jahren nicht mehr an die Inflation angepasst wurden, beeinträchtigt deren Ein­haltung zwangs­läufig die Qualität der Bau­werke. Selbst wenn ein Finanz­ausgleich mit dem Stockwerk­eigentum (STWE) besteht, wird in sub­ventionierten Wohnungen häufig beim Innen­ausbau gespart, um die strengen Vor­gaben der Finanzpläne einzuhalten.

Die Dauer der Miet­preisbindung je nach Kategorie ist ein weiterer, nicht zu ver­nachlässigender Faktor. Bei der Kategorie HM/HLM erstreckt sie sich über 25 Jahre, während Wohnungen in Entwicklungs­zonen während zehn Jahren kontrolliert werden. Zum Vergleich: Im Rahmen der Renovierung von Wohnungen werden die Mieten für einen Zeitraum von drei bis fünf Jahren eingefroren. Bei Sozial­wohnungen beträgt die Dauer mindestens 50 Jahre. Nach Ablauf der Kontroll­frist gelangen die Wohnungen wieder auf den sogenannten freien Markt, und die Mieten unterliegen demnach den entsprechenden Rahmen­vorschriften.

Wer eine Politik für ­bezahl­bare Mieten in einem Umfeld wie Genf umsetzt, muss zwangs­läufig einen zwei­geteilten Markt in Kauf nehmen, dessen unter­schiedliche Entwicklungen sich nicht von heute auf morgen zusammen­führen lassen. Die Entwicklung der regulären Miet­zinse ist stark vom derzeitigen Mangel an Neu­bauten abhängig und wird sich unweigerlich fortsetzen. Dagegen dürften die kontrollierten Mieten stabil bleiben. Deshalb sollte der Staat beim Bau von Miet- und Eigentums­wohnungen ein gewisses Gleich­gewicht wahren, um den Bedürfnissen aller Teile der Bevölkerung zu entsprechen.

Zusammenfassend sollten Immo­bilienexperten, die im Bereich erschwinglicher Mieten arbeiten, zunächst prüfen, ob das Miet­zinsniveau im richtigen Verhältnis steht zu den Miet­preisen auf dem entsprechenden regulären Markt. Sodann müssen sie sich über die Rahmen­bedingungen informieren, die für die jeweiligen Wohnungs­kategorien (HBM/HLM/HM/ZD LOC) zur Anwendung kommen. Bei der Bewertung besteht die Schwierig­keit darin, den Wert der Immobilie unter Berück­sichtigung eines Miet­niveaus, das in der Regel unter demjenigen des Marktes liegt und für einen mehr oder weniger langen Zeitraum fest­geschrieben ist, korrekt zu ermitteln. Bei Verwendung der DCF-Methode (Discounted Cash Flow) müssen bestimmte Parameter des Modells angepasst werden, um diese Miet­reserve zu berücksichtigen, die sich nicht direkt im Geld­fluss niederschlägt.

Die Aufrecht­erhaltung erschwinglicher Mieten in einem Markt mit Wohnungs­knappheit ist keine leichte Aufgabe und kann nicht ohne gewisse Zugeständnisse erfolgen, insbesondere hinsichtlich der Wohn- und Bau­qualität. Die Genfer Gesetz­gebung legt mit den allgemeinen Gesetzen über Wohnraum und Mieter­schutz (LGL) und über Entwicklungszonen (LGZD), zu denen noch eine Reihe von Verwaltungs­vorschriften hinzukommen, den rechtlichen Rahmen fest. Seit der Einführung der Instrumente zur Umsetzung des Wohnbau- und Eigentums­förderungs­gesetzes im Jahr 1974 hat sich die Sichtweise erheblich gewandelt – weg von einer Sub­ventionierung zugunsten der Eigentümer hin zu einer Unterstützungsleistung für die Mieter. Dieser vom Bund initiierte Paradigmen­wechsel aus den frühen 2000er-Jahren (Schriften­reihe Wohnungs­wesen, Band 72, BWO 2001) ermöglicht es im Wesentlichen, die Begünstigten von erschwinglichen Mieten dank staatlicher Hilfen gezielter zu erreichen. Die entsprechende Praxis dürfte in Genf aller Wahr­scheinlichkeit nach auch in den kommenden Jahren Bestand haben.

Die Cité des Avanchets in der Gemeinde Vernier ist ein perfektes Beispiel für die Genfer Politik des bezahlbaren Wohnraums, die in den 1970er-Jahren umgesetzt wurde. Die Bauten sind nun im Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder aufgeführt. Copyright Foto: Wikimedia Commons, BiiJii 2012, CC BY-SA 3.0

Zur Person
Alexandre Baettig verfügt über einen Master in Wirtschafts­wissen­schaften und ein Diplom des Genfer Institut d’Études Immobilières IEI. Nach ­seiner Tätigkeit als selbst­ständiger Immobilienv­erwalter, Makler und ­Berater in nachhaltiger Ent­wicklung stiess er zum Immobilien­gutachter­büro Acanthe und wurde 2018 ­dessen ­Co-Direktor. Zusätzlich amtet er als Präsident der Chambre suisse ­d’experts en estimations ­immobilières CEI.