Korrekte Verwendung
Voraussetzung
Wer das SIV-Logo auf seinem Briefpapier oder seiner Webseite zeigen will, muss folgende Voraussetzungen erfüllen:
Der Antragsteller muss eine Firma als Werbeträger angeben. Dabei muss er jährlich den Beweis erbringen, dass mindestens ein Mitarbeiter der Firma ein SIV-Mitglied ist.
Kosten
Die Verwendung des Logos ist kostenlos.
Richtlinien
- Es darf nur das offizielle Logo inkl. Schriftzug verwendet werden (keine Abänderungen gestattet).
- Das offizielle Logo kann im Mitgliederbereich herunter geladen werden.
- Die Berechtigung der Verwendung des SIV-Logos erlischt, wenn die Firma keine Mitarbeiter mehr beschäftigt, die SIV-Mitglieder sind.
- Die Bezeichnung Mitglied Schweizer Immobilienschätzer-Verband ist nicht direkt personen-, sondern firmenbezogen.
Hugo Muster
(weil Hugo Muster eine Einzelfirma und SIV-Mitglied ist)
Beispiel AG
(weil Hugo Muster Mitarbeiter der Beispiel AG und SIV-Mitglied ist)