Korrekte Verwendung

Voraussetzung

Wer das SIV-Logo auf seinem Briefpapier oder seiner Webseite zeigen will, muss folgende Voraussetzungen erfüllen: 
Der Antragsteller muss eine Firma als Werbeträger angeben. Dabei muss er jährlich den Beweis erbringen, dass mindestens ein Mitarbeiter der Firma ein SIV-Mitglied ist.

Kosten

Die Verwendung des Logos ist kostenlos.


Richtlinien

  • Es darf nur das offizielle Logo inkl. Schriftzug verwendet werden (keine Abänderungen gestattet).
  • Das offizielle Logo kann im Mitgliederbereich herunter geladen werden.
  • Die Berechtigung der Verwendung des SIV-Logos erlischt, wenn die Firma keine Mitarbeiter mehr beschäftigt, die SIV-Mitglieder sind.
  • Die Bezeichnung Mitglied Schweizer Immobilienschätzer-Verband ist nicht direkt personen-, sondern firmenbezogen.

Hugo Muster

(weil Hugo Muster eine Einzelfirma und SIV-Mitglied ist)

Beispiel AG

(weil Hugo Muster Mitarbeiter der Beispiel AG und SIV-Mitglied ist)

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